Neuer Fahrplan zum Übertritt garantiert faire Bedingungen

Neuer Fahrplan zum Übertritt garantiert faire Bedingungen

In diesem Jahr wird wegen der Corona Pandemie das Übertrittsverfahren angepasst.

Die folgenden Änderungen des Übertrittsverfahrens gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.

Wie bisher erhält das Kind ein Übertrittszeugnis, das feststellt, für welche Schulart es geeignet ist und das für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.

Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:


1. Übertrittszeugnis

Das Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Es enthält ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU), keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern, keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach, Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten, ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall, die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.


2. Probearbeiten

Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die das Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat. Eine aktuelle Notenübersicht stellt die Klassenlehrkraft schriftlich zur Verfügung. Das Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben. Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit an. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Die Eltern entscheiden, ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern ihr Kind die Probearbeit mitschreibt, und nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt. Der aktuelle Leistungsstand des Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.


3. Zeitlicher Rahmen

Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten wird der maximal möglichen Zeitrahmen ausgeschöpft. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Kinder nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage brauchen, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.

Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.

Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Das Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis teil. Die Eltern entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist nur, was unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.

4. Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen

Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht teilnehmen. Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums wurden verschoben. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 18.05. – 22.05.2020. Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.

Datum

24.03.2020 - 11.05.2020
Vorbei!
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