Schuleinschreibung TELEFONISCH

Schuleinschreibung TELEFONISCH

Liebe Eltern der Schulanfänger,

auf Grund der aktuellen dynamischen Entwicklung der Corona-Krise und der damit verbundenen Sondersituation ist im März 2020 eine Ausnahme vom gewohnten Verfahren der Schuleinschreibung erforderlich.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legte am 16.03.2020 unter anderem fest:

  • Die Schuleinschreibung an den bayerischen Grundschulen findet grundsätzlich unverändert im dafür vorgesehenen Zeitraum statt.
  • Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
  • Die Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind für das Schuljahr 2020/2021 telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) an.
  • Die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht.
  • Die Pflicht zur Teilnahme des Kindes an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit entfällt vom Grundsatz her.
  • Die schulische Aufgabe der Beratung und Empfehlung (besonders für Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09.2020 sechs Jahre alt werden – Einschulungskorridor) erfolgt telefonisch, per Mail oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich.
  • Der 14.04.2020 als diesjähriges Fristende für die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors behält unverändert Gültigkeit.

 

Wir von der Grundschule Auerbach werden uns im Laufe der Woche vom 23.03. bis 27.03.2020 vormittags telefonisch bei Ihnen, den betroffenen Eltern, melden. Dann können wir noch offene Fragen klären und die Schuleinschreibung telefonisch durchführen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ich freue mich, zumindest telefonisch oder per Mail von Ihnen oder Ihrem Kind zu hören!

Alles Gute für Sie und Ihre Familien!

Mit herzlichen Grüßen

Anna-Maria Vogl, Rektorin

Datum

23. - 27.03.2020
Vorbei!

Uhrzeit

8:00 - 12:00
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